Die Anfang Juni in Österreich gestartete Kampagne #AusPrinzip war für mich der Anlass, mich mit dem Thema körperliche Selbstbestimmung und ihrer Einschränkung zu beschäftigen. Körperliche Selbstbestimmung meint die Fähigkeit, individuell entscheiden zu können, was mit dem eigenen Körper wann passiert und wie man seine eigene Sexualität ausleben möchte. Und dies frei von Zwängen. Klingt erstmal ganz logisch und selbstverständlich.
In der Realität ist das aber leider oft nicht so. Psychische und physische Gewalt, Zwangsverheiratungen oder Einschränkung vom Zugang zu Medikamenten sind weltweit an der Tagesordnung. In über 60 Staaten stehen gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter (Todes-)Strafe.
Außerdem werden Körper – gerade von Frauen und Mädchen – immer noch als gesellschaftliches Eigentum betrachtet, über das andere Menschen entscheiden können. So wird oft von Teenagern und Frauen erwartet bzw. erzwungen, bei einer ungewollten Schwangerschaft das Kind auszutragen. Dabei sind Schwangerschaften und Geburt nicht ungefährlich. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist essenziell für die körperliche Selbstbestimmung von Millionen von Menschen. Viele Länder – zum Beispiel die USA oder auch Polen – haben ihn in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt. Und auch in Österreich wird die Lage nicht besser.
Trans Personen können sehr oft nicht über den eigenen Körper bestimmen. Menschen, die eine körperliche Transition durchführen wollen, stehen zum Teil vor großen Hürden. In Österreich müssen zum Beispiel 3 verschiedene Diagnostiken durchgeführt werden, bevor überhaupt an eine Transition gedacht werden kann.
Und in Kansas in den USA sind weibliche transgender Jugendliche und Mädchen seit April von der Teilhabe an Teamsportarten ausgeschlossen. Der irreführende Name des Gesetzes, das dies verbietet, lautet “The Fairness in Women’s Sports Act”. Fair ist daran allerdings gar nichts. Und dieses Gesetz könnte sogar zu einem immensen Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung führen. Dann nämlich, wenn körperliche Untersuchungen, um die Genitalien der Jugendlichen zu überprüfen, angeordnet werden.
Zum Schluss noch eine Erinnerung, dass die verschiedenen Rechte auf körperliche Selbstbestimmung auch in Widerspruch zueinander stehen können. So steht zum Beispiel das Recht auf Religionsausübung und die damit einhergehende Beschneidung von männlichen Babys in direktem Gegensatz zur körperlichen Selbstbestimmung.